ausgaben
ausgabe 08
 
rubriken
essay
 
 
DAS VORSPIEL ZU HITLER
Die Innenpolitik Deutschlands von 1918 bis 1933

von Karl Korsch


   Deutschlands gegenwärtige Staatsform ist die einer demokratischen Republik. Wie leicht die gesellschaftliche Errungenschaft „Demokratie“ durch äußere Einflüsse und innenpolitische Fehler in Gefahr geraten kann, zeigt uns das geschichtliche Beispiel der Weimarer Republik.
   Man vergleiche einfach die Innenpolitik dieser ersten deutschen Republik mit der Innenpolitik im wiedervereinigten Deutschland nach 1989 (z.B. das Aufkommen rechtsradikaler Parteien im Osten oder der sog. Große Lauschangriff) und insbesondere mit den Schnellschüssen unserer Regierung kurz nach den terroristischen Anschlägen auf die USA am 11. 9. 2001 (z.B. die Verabschiedung des Paragraphen 129b StGB oder der Ruf nach Einsatz der Bundeswehr für polizeiliche Aufgaben), um den Wert der demokratischen Grundlagen unseres Staates schätzen zu lernen und die, die sie in Gefahr bringen, wirksamer ins Kreuzfeuer der Kritik zu nehmen. (LW)


Da der Zeitabschnitt, über den hier gesprochen werden soll, mit einer Revolution beginnt und endet, wird es nicht unsere Aufgabe sein, die spezifischen Probleme zu untersuchen — obgleich sie von Bedeutung sind —, die im alltäglichen Verlauf der Entwicklung eines politischen Gemeinwesens entstehen und gelöst werden. Unser hauptsächliches Interesse gilt vielmehr dem Grundproblem des Staates selbst. Die entscheidende Frage, der sich die sogenannte Weimarer Republik während des größten Teils ihrer Existenz gegenüber sah, war, ob es diese Republik überhaupt gab, und welches ihre wirkliche politische Struktur war.
   Formal scheint diese Frage leicht zu beantworten. Nachdem das Kaiserreich endgültig geschlagen worden war und sein Herrscher, der Kaiser — oder genauer, die etwa zwanzig Könige, Fürsten und Herzöge, die den kollektiven Souverän des kaiserlichen Deutschlands gebildet hatten —, formal abgedankt hatten, gab sich das deutsche Volk nach einer kurzen Zeit, in der es von Unruhen und Auseinandersetzungen geschüttelt wurde, im August 1919 in Weimar eine neue republikanische Verfassung. Diese Verfassung blieb bis zur Machtergreifung der Nazis in Kraft und in einem gewissen Sinn sogar noch heute, da die Staatsmacht von den Nazis vollständig legal übernommen worden ist. Hitler wurde vom Präsidenten der Republik, von Feldmarschall Hindenburg, am 30. Januar 1933 zum Kanzler berufen. Er wurde in dieser Position durch die überwältigende Mehrheit des Reichstags und durch eine Reihe praktisch einstimmiger Volksabstimmungen bestätigt. Dasselbe Verfahren war zu beobachten, als später, nach Hindenburgs Tod im Jahre 1934 das Amt des Reichspräsidenten abgeschafft wurde und Hitler in seiner neuen Stellung als „Führer und Reichskanzler“ in seiner Person — und damit auch im Amt des Kanzlers — sowohl die Macht der Präsidentschaft als auch die des Kanzlers vereinigte. Selbst die Übertragung der gesamten legislativen Gewalt des Reichstags auf den Führer, einschließlich der Macht zu weiteren Verfassungsänderungen, wurde auf eine legale Weise vollzogen. Der Reichstag hatte diese Gewalten durch die Verabschiedung zweier „Ermächtigungsgesetze“, die dem ersten und zweiten Reichstag des Jahres 1933 vorgelegt worden waren und die unverändert von einer Mehrheit angenommen wurden, welche die erforderliche Zweidrittelmehrheit nach Artikel 76 der Weimarer Verfassung bei weitem überschritten hatte, formal an Hitlers Kabinett delegiert.
   Diese formale Darstellung der verfassungsmäßigen Entwicklung gibt jedoch keine wirkliche Antwort auf das Grundproblem dieses vierzehn Jahre dauernden Zwischenspiels, das die deutsche Republik zwischen zwei Revolutionen und zwei Weltkriegen gewesen war. Es besteht sogar einiger Zweifel, ob in dem beständigen Wechsel und dem unaufhörlichen Kampf zwischen progressiven und reaktionären, revolutionären und konterrevolutionären Kräften jemals eine greifbare Grundlage oder ein Zustand erreicht worden ist, der stabil genug war, um ihn als deutsche Republik oder als Staatsform, beruhend auf der Weimarer Verfassung, bezeichnen zu können.
   Um der Aufgabe gerecht zu werden, die Geschichte dieser vierzehn Jahre, die dem Sieg des Nationalsozialismus in Deutschland vorausgegangen ist, wirklichkeitsgerecht zu interpretieren, muß dieser Zeitabschnitt in mindestens fünf eindeutig voneinander unterschiedene Perioden eingeteilt werden.


    Die erste Periode ist durch den Kampf für und gegen die sogenannten Arbeiterräte gekennzeichnet, der von November 1918 bis August 1919 andauerte. Dies war, wenn man einem ungewöhnlich scharfsinnigen und verständigen britischen Beobachter folgt*, „der entscheidende Zeitabschnitt für Deutschland und Europa. Es war die formbildende, schöpferische Zeit für ein neues Deutschland und ein neues Europa“. Zurückblickend können wir in der Tat sagen, daß dies die letzte Möglichkeit war, eine wirkliche Demokratie unter den Bedingungen eines raschen Anwachsens der Monopole und des Staatskapitalismus im Nachkriegseuropa am Leben zu erhalten.
   Die Regierungsform in dieser Anfangsphase kann unter verschiedenen Gesichtspunkten dargestellt werden: Bezieht man sich auf die schließlich allgemein übernommene Ansicht, so wurden sowohl die legislative als auch die exekutive Gewalt dem sogenannten Rat der Volksbeauftragten übertragen, der seine Autorität von anderen und demokratischeren Instanzen der Organisation der revolutionären Arbeiter- und Soldatenräte ableitete. Dennoch betrachteten sich die sechs führenden Mitglieder der beiden Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei, die diesen sogenannten Rat der Volksbeauftragten bildeten, eigentlich mehr als ein vorweggenommenes Kabinett eines zukünftigen Parlaments. Diese Volksbeauftragten wurden tatsächlich schon im Februar 1919 durch ein Koalitionskabinett und einen Reichspräsidenten ersetzt, die von der im Januar zusammengetretenen Nationalversammlung gewählt worden waren. Das so zustandegekommene Koalitionskabinett, das sich in dieser Form während der weiteren Entwicklung der deutschen Republik immer wieder erneut bilden sollte, repräsentierte jene drei Parteien, die allein die neue Staatsform einer parlamentarischen Demokratie nach westlichem Vorbild uneingeschränkt akzeptiert hatten. Diese drei Parteien waren:
(1) die gemäßigten Sozialdemokraten,
(2) das katholische Zentrum und
(3) die neugebildete Demokratische Staatspartei.
Sie wurden auf der einen Seite durch die beiden monarchistischen Parteien bekämpft, die sich von den traditionellen konservativen und nationalen Parteien der Vorkriegszeit nur durch eine Änderung des Namens unterschieden, und auf der anderen Seite von den neuen revolutionären Parteien, die aus dem Krieg und dem darauffolgenden Zusammenbruch des alten Regimes entstanden sind. Diese neuen Parteien setzten sich aus dem linken Flügel der früher vereinigten Sozialdemokratischen Partei zusammen, der sich jetzt selbst Unabhängige Sozialdemokratische Partei nannte, und dem revolutionären Spartakusbund, welcher sich gerade zur Kommunistischen Partei umbenannt hatte.
    Die eigentliche Regierungsform, die sich während dieser Periode durchsetzte, stimmte jedoch mit keiner der beiden vorhandenen theoretischen Vorstellungen überein. Während dieser Zeit gab es keine allgemein akzeptierte Autorität, weder in der Form der revolutionären Herrschaft der Arbeiterklasse noch in Form einer wirksamen Herrschaft des Parlaments. Dem zeitweiligen Verschwinden aller Macht des Staates im November 1918 war ein gewaltsamer Kampf um die Macht zwischen der revolutionären Bewegung der Arbeiterräte auf der einen Seite und einer insgeheim wachsenden konterrevolutionären Regierungsform auf der anderen Seite gefolgt, die man am besten als eine „Herrschaft der Freikorps“ bezeichnen kann. Dieser Zustand wurde in keiner Weise durch das formale Inkrafttreten der neuen republikanischen Verfassung vom 11. August 1919 verändert. Es war die Tragik der deutschen Republik, daß die erste offizielle Regierung es vorzog, sich immer stärker auf die Macht des Militärs zu stützen. Nach einem ersten, fehlgeschlagenen Versuch, von den Resten der alten kaiserlichen Armee eine wirksame Unterstützung zu erhalten, wandte sich die Regierung mit dem Ersuchen um Hilfe und Bündnis an die neugebildeten militärischen Organisationen (Freikorps), die später an jedem reaktionären Angriff auf die verfassungsmäßige Regierung teilgenommen haben und die in der Tat die ersten bedeutsamen Kerne der zukünftigen Militärorganisation der konterrevolutionären Macht der Nazis bildeten.


   Wir wenden uns jetzt der zweiten Periode der Weimarer Republik zu, die durch die totale Niederlage des ersten reaktionären Schlags gegen den neuen Staat eingeleitet worden ist. Er wurde von denselben Kräften getragen, deren Anwachsen dieser Staat zum Zwecke seiner Verteidigung geduldet und sogar unterstützt hatte. Es handelt sich um den monarchistischen Putsch des Generallandschaftsdirektors Kapp aus Ostpreußen oder besser des Reichswehrgenerals Lüttwitz, eines engen Freundes des ersten sozialdemokratischen Kriegsministers Noske.
   Die Reichswehr marschierte durch das Brandenburger Tor in Berlin ein, und die Weimarer Regierung floh verängstigt nach Stuttgart, wo sie sich mit der Nationalversammlung vereinigte. Nichtsdestotrotz scheiterte Kapps Unternehmen vollständig, und zwar aus zwei sehr unterschiedlichen Gründen. Erstens hatte er sich ausschließlich auf die militärische Aktion gestützt und die Aufgabe vernachlässigt, eine neue politische Organisation und Ideologie zu entwickeln — eine Erfahrung, aus der spätere Putschisten ihre Lehren zogen. Selbst ihre späteren und besser vorbereiteten Aktionen wurden lange Zeit zerschlagen, bis sie aus der Erfahrung gelernt hatten und schließlich die so furchtbar wirksame und rücksichtslose, moderne konterrevolutionäre Bewegung aufbauten, die der Weimarer Republik 1933 den tödlichen Stoß versetzt hat.
   Der zweite und weitaus bedeutendere Grund für die Niederlage von Kapp war nicht technischer Natur. Die Masse der deutschen Arbeiter erhob sich, aufgerufen von ihrer Regierung, einmütig in einem Generalstreik zur Verteidigung von Republik und Demokratie. Dies war eine Art zweiter Revolution, obgleich nicht in Richtung einer zunehmenden Radikalisierung wie im Falle des jakobinischen Konvents von 1792 oder der russischen Oktoberrevolution, die auf die erste Revolution im Februar 1917 gefolgt war. Es war eher eine Rückkehr von den utopischen Träumen des ersten Versuchs im November 1918 zu den realistischen Zielen der sozialistischen Bewegung, die sich während der vorausgegangenen 50 Jahre entwickelt hatten. Diesmal kämpften die Arbeiter für etwas, was sie wirklich wollten, und sie erhielten auch, worum sie gekämpft hatten. Bis dahin hatte sich die Weimarer Verfassung nur eines unsicheren Daseins erfreut. Die offizielle republikanische Regierung war von ihren Hintermännern, d.h. der reaktionären Armee und den ultra-reaktionären Freikorps, bloß geduldet worden. Jetzt hatte sie einen bestimmten Grad an Stabilität erreicht. Der März des Jahres 1920 ist daher eher als die Geburtsstunde der deutschen Verfassung zu betrachten als der August 1919. Aber so war dies keine siegreiche, sondern höchstens eine gemäßigt kämpferische Republik — wie sich später durch die schwache Reaktion der Öffentlichkeit auf die Ermordung des katholischen Ministers Erzberger im Jahre 1921 und des demokratischen Ministers Rathenau im Jahre 1922 zeigte. Die republikanische Empörung erschöpfte sich in bloßen Straßendemonstrationen und gipfelte in einem niemals vollständig angewandten „Gesetz zum Schutze der Republik“.
   Da eine ausführliche Diskussion der Außenpolitik der Weimarer Republik den Rahmen dieser Erörterungen überschreitet, werde ich die neue, tiefe Krise des Jahres 1923 übergehen, die wesentlich durch den Druck von außen verursacht worden ist: Versailles, Reparationen, die Okkupation der Ruhr, Separatismus, Hitlers Bierkellerputsch in München, revolutionäre Aufstände der deutschen Arbeiter zur Abwehr der Bedrohung durch Hitler und militärische Aktionen, geführt von neutralen und mit Hitler sympathisierenden Generälen der Reichswehr, die sich gegen alle Anti-Hitler-Bewegungen unter den Massen in den verschiedenen Teilen Deutschlands gerichtet haben. Aus diesem Chaos ging eine neue Phase der deutschen Republik hervor, die parlamentarische Herrschaftsform der sogenannten Stresemann-Ära.


   Die neun Kabinette dieses Zeitabschnitts von 1925 bis 1929 waren von sehr wechselnder politischer Zusammensetzung, die vom sogenannten Bürgerblock, der die nationalistische Rechte einschloß, bis zu einer von einem sozialdemokratischen Kanzler geführten Regierung reichte. Dennoch waren sie alle durch die unumstrittene Führung ein und desselben Außenministers bestimmt worden. Stresemann repräsentierte jene Schichten des deutschen Industriekapitals, welche sich entschieden hatten, die republikanische Form des Staates bis auf weiteres als gegeben hinzunehmen und sich den Reparationsforderungen des Versailler Vertrages durch eine sorgfältig ausgearbeitete Politik der „taktischen“ Erfüllung zu fügen. Zur selben Zeit wurde die unmögliche Last, die der deutschen Nation nach der Krise des Jahres 1923 durch den sogenannten Dawes-Plan aufgebürdet worden war, allmählich ausgehöhlt, bis der Dawes-Plan im Jahre 1929 durch den Young-Plan ersetzt werden konnte, der die jährlichen Zahlungsverpflichtungen Deutschlands auf 2,5 Milliarden und bis zum Jahre 1988 auf 1,5 Milliarden abnehmend, senkte. Es war während der leidenschaftlich geführten Kampagne für eine Volksabstimmung gegen die Annahme des Plans, daß die neuen konterrevolutionären, von Hitler geführten Kräfte sich das erste Mal mit den alten reaktionären Kräften des traditionellen Nationalismus und Konservatismus vereinigten. Trotz all dieser störenden Elemente setzte sich Stresemanns Politik der Erfüllung und Zusammenarbeit durch und ebnete damit den Weg für die endgültige Annullierung aller Reparationszahlung, die auf der Lausanner Konferenz im Jahre 1932 erreicht worden ist, ein Jahr vor Hitlers Machtübernahme.
   Nur während der Ära Stresemann ist es möglich, von der Existenz einer Weimarer Republik zu sprechen. Es war die Zeit eines ungewöhnlich ruhigen politischen Klimas, einer wirtschaftlichen Prosperität und einer sich zunehmend entspannenden internationalen Situation.
   Es war die Zeit, als Friede auf Erden und Locarno in Europa herrschte. Deutschland trat dem Völkerbund bei, und mehr als sechzig Nationen kamen unter der Führung der Vereinigten Staaten und des französischen Ministers Briand im Kellog-Pakt überein, den Krieg als ein Mittel der nationalen Politik auszuschließen.
   Auf diese Weise erschien die Stabilität, die die deutsche Republik während dieser sechs Jahre aufwies, stärker zu sein, als sie es in Wirklichkeit war. Sie wurde keiner wirklichen Probe ausgesetzt. Die Republik blieb am Leben, aber nur während dieser Schonzeit. Alle scheinbare Stabilität verschwand, als sich unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise, die im Jahre 1929 begann, das ökonomische und politische Klima veränderte. Um es kurz zu machen, werde ich diese Veränderung durch ein Zitat aus einem kürzlich erschienenen Artikel des englischen Historikers G. P. Gooch darstellen:
   „Die Weimarer Republik wurde, ohne es zu wissen, von den amerikanischen Spekulanten zerstört. Der amerikanische Orkan überquerte den Atlantik und brach im Jahre 1930 über Europa herein. In Deutschland verdoppelte sich die Zahl der Arbeitslosen. Banken brachen zusammen, alte Firmen schlossen ihre Tore. Bei den allgemeinen Wahlen im September sprangen die Nazis von 12 auf 107 Abgeordnete empor, deren Anzahl nur noch von den Sozialisten übertroffen wurde.“
   Von nun an entwickelte sich, was man als den Zerfall und Untergang der Weimarer Republik bezeichnen muß, und was man noch besser als den Aufstieg und Sieg der voll entfalteten Konterrevolution bezeichnen kann.


   Es wäre ein Fehler, die drei Regierungen, die auf die Stresemann-Ära folgten (die Regierungen Brüning, v. Papen, Schleicher), noch als republikanisch und demokratisch anzusehen.
   Keine dieser Regierungen konnte sich jemals auf eine Mehrheit im Parlament stützen. Ein Mißtrauensantrag, der gegen Ende der Regierung v. Papen im auslaufenden Jahr 1932 angenommen wurde (als v. Papen die Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des Reichstags bereits in seiner Tasche hatte, aber es ihm nicht gelang, sie noch vor der Abstimmung vorzutragen), zeigte, daß von den 600 Mitgliedern des Reichstags nur 40 bereit waren, die Regierung zu unterstützen.
   Auf diese Weise verkörperten nach dem September 1930 die Regierungen der deutschen Republik eher ein Präsidialregime als eine parlamentarische Regierung. Sie regierten durch Notverordnungen und nicht durch das gewöhnliche parlamentarische Verfahren. Dieses starke Anwachsen des Regierens mittels Notverordnungen befand sich natürlich im offenen Widerspruch zum Geist der Verfassung, wenn vielleicht auch nicht zu ihren Buchstaben, da man sich formal auf den Artikel 48 der Verfassung stützte, der den Reichspräsidenten dazu ermächtigte, „in Fällen schwerer Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen und, wenn notwendig, mit Hilfe der bewaffneten Streitkräfte des Reiches einzugreifen.“
   Bevor wir diese letzte, verhängnisvolle Periode der deutschen Republik betrachten, in der alle Prinzipien republikanischer Herrschaft und die Menschenrechte, wie sie in der Verfassung enthalten waren, völlig zerstört wurden, müssen wir der Gerechtigkeit halber betonen, daß dieser willkürliche Rückgriff auf den Artikel 48 einschließlich des Mißbrauchs, der mit ihm getrieben wurde, keine vollständig neue Praxis war.
   Die Regierung mittels Notverordnung und Kriegsrecht nahm in Deutschland während der Herrschaft des sozialdemokratischen Präsidenten Ebert von 1919 bis 1924 überhand, und in der Notstandspraxis der späteren Phase von 1930-1933 und darüber hinaus gab es keinen Mißbrauch, für den nicht unter den Hunderten damals erlassener Notverordnungen ein Präzedenzfall gefunden werden konnte.** Die oft vorgebrachte Anklage gegen die Ablösung der sozialdemokratischen Regierung Preußens durch einen Reichskommissar unter v. Papen im Juni 1932 findet ihren Präzedenzfall in den „Reichserlassen“ gegen jene sozialistischen Regierungen im Oktober und November 1923, die versucht hatten, den drohenden Marsch Hitlers auf Berlin durch die Organisation einer Arbeitermiliz in Sachsen und Thüringen zu bekämpfen. Ebenso war es nichts Neues, als die höchst unpopulären Wirtschaftsmaßnahmen von Brüning und v. Papen, gestützt auf den Artikel 48, von der Regierung mit der Begründung verkündet wurden, daß unter Bezugnahme auf die Erklärungen der Parteiführer eine Annahme durch den Reichstag nicht erwartet werden konnte. Der Mechanismus des Artikels 48 ist schon in den Jahren 1923 und 1924 unter der Präsidentschaft Eberts zur normalen Wirtschafts- und Finanzgesetzgebung verwandt worden. Sogar dem „Ermächtigungsgesetz“ von Herrn Hitler aus dem Jahre 1933 war das „Ermächtigungsgesetz“ von Herrn Stresemann im Jahre 1923 vorausgegangen.
   Während so die gesamte Geschichte der deutschen Republik von 1918 bis 1933 als die Geschichte der Durchsetzung von Kriegs- und Notstandsrecht beschrieben werden kann, gibt es doch einige wesentliche Unterschiede zwischen der früheren und der späteren Periode. Zum ersten gab es den dazwischenliegenden Zeitabschnitt von 1924 bis 1929, währenddessen die Anwendung des Artikels immer seltener wurde und schließlich ganz ein Ende genommen hatte. Die Rückkehr dieser rohen Improvisationen nach einer Zeit verhältnismäßiger Stabilität gibt von sich aus der Anwendung desselben Verfahrens in der späteren Phase eine neue Bedeutung.
   Ein weiterer Unterschied ergibt sich auch, wenn man die hauptsächliche Funktion untersucht, die der Artikel 48 vor 1924 und nach 1929 zu erfüllen hatte. Während der ersten Phase hatte er vor allem dazu gedient, die bestehenden Autoritäten mit einer außerordentlichen Machtfülle auszustatten, um all das, was man — zu Recht oder zu Unrecht — als Bedrohung und Gefahr für die neugeschaffene republikanische Ordung ansah, zu unterdrücken. Dies war in der Tat die Zeit, in der alle Kräfte, die später dem Sieg des Faschismus hätten Widerstand entgegensetzen können, äußerst brutal unterdrückt wurden. Es geschah mittels des ungehemmten Einsatzes sowohl der militärischen als auch der zivilen Exekutivgewalt, der Sondergerichte und des allgemeinen Niedergangs der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte, wann immer ein Verbrechen mit einem vorgeblichen nationalen Interesse entschuldigt werden konnte. Selbst wenn der Verbrecher formal vor ein Gericht gestellt wurde, kam er ohne Strafe davon, da der politische Mord, von Rechten verübt, immer und überall von der Hand der halblegalen und illegalen, aber offiziell geduldeten Organisationen der geheim aufgebauten neuen Armee geschützt wurde. Die spätere Periode der Notstandsregierung seit Brüning zeigte einen ganz anderen Charakter. Zu dieser Zeit war die gewöhnliche Arbeit der parlamentarischen Gesetzgebung vollständig durch die Gesetzgebung mittels Notverordnungen ersetzt worden. Die parlamentarische Regierungsform war permanent außer Kraft gesetzt, und es gab den wohlüberlegten Versuch, sie durch das Führerprinzip zu ersetzen.
   Der Artikel 48 wurde der wichtigste Teil der Weimarer Verfassung.*** Nach einer fünfjährigen Nichtanwendung des Artikels 48 verkündete Kanzler Brüning am 16. Juni 1930 sein gesamtes Programm zur Finanzsanierung in Form von zwei Dekreten, die sich auf den Artikel 48 stützten, und als die Mehrheit des Reichstags seine Dekrete aufhob, löste er den Reichstag auf und verkündete vor den Neuwahlen auf derselben Basis erneut dieselben Dekrete. Der Artikel 48 wurde schließlich auch dazu verwandt, den gesamten Reichshaushalt für das Parlamentsjahr 1932 zu dekretieren — das letzte Jahr der Weimarer Republik.


   Wir werden uns mit diesen letzten Phasen des deutschen Republikanismus, die seinem endgültigen Untergang vorausgingen, nicht detaillierter auseinandersetzen. Er wurde durch die zeitweilige Vereinigung der Kräfte der alten militärischen Reaktion auf der einen Seite mit den neuen, unvergleichlich stärkeren, brutaleren und wirksameren Kräften der nationalsozialistischen Konterrevolution auf der anderen Seite verursacht. Eine genauere Untersuchung dieser letzten Periode würde das grundlegende Resultat, zu dem wir in diesem Aufsatz kamen, nur weiter erhärten. Sie würde zeigen, daß vom düsteren Anfang bis zum bitteren Ende die gesamte innere Entwicklung der deutschen Republik nicht der späteren nationalsozialistischen Entwicklung entgegengesetzt werden darf, sondern vielmehr als deren erste und vorbereitende Phase angesehen werden muß.
   Die wichtigsten Punkte, die in diesem Aufsatz formuliert wurden, sind folgende:
Ich habe versucht, zwei weit verbreitete Irrtümer aufzulösen:
   1. daß es jemals eine „deutsche Republik“ gegeben hat,
   2. daß es jemals eine „deutsche Revolution“ gegeben hat.
   Entgegen diesen beiden Irrtümern behaupte ich, daß die sogenannte „deutsche Republik“, die den Zeitraum zwischen dem alten imperialistischen Deutschland des Kaisers und dem neuen Deutschland von Hitler überbrückt hat, immer eine „Republik ohne Republikaner“ gewesen war; daß die sogenannte „deutsche Revolution“, von der angenommen wird, daß sie in den ersten Jahren nach dem Krieg stattgefunden hat, weder eine soziale Revolution des Proletariats, noch eine demokratische Revolution, die die alten reaktionären Kräfte zerstört hat, gewesen ist. Es war eine „Revolution ohne Revolutionäre“.
   Und obgleich es niemals eine wirkliche Revolution gegeben hat, läßt sich dennoch zeigen, daß es eine echte und wirkliche Konterrevolution gegeben hat und noch gibt. Die Kräfte, die den deutschen Staat für die Diktatur der Nationalsozialisten im Jahre 1933 erobert haben, entstanden und wuchsen gleichzeitig mit jenem politischen System, von dem gemeinhin angenommen wurde, daß es sich um einen modernen republikanischen Staat gehandelt habe. Obgleich der Nationalsozialismus weder sozialistisch noch demokratisch ist, erlangte er dennoch, gestärkt durch die Versäumnisse und Unterlassungen der sogenannten Systempolitiker auf die Dauer die Unterstützung der Mehrheit des Volkes, und sowohl auf dem ökonomischen als auch auf dem politischen Gebiet löste er eine Reihe konkreter Probleme, deren Lösung durch die unsozialistische Haltung der Sozialisten und durch das undemokratische Verhalten der Demokraten vernachlässigt oder verhindert worden war. Dadurch wurde ein bestimmter Teil der Aufgaben, die „normalerweise“ von einer wirklich progressiven und revolutionären Bewegung hätten gelöst werden müssen, in einer entstellten, aber trotzdem realistischen Art und Weise durch den — vorübergehenden — Sieg einer nichtsozialistischen und undemokratischen, aber plebejischen und antireaktionären Konterrevolution gelöst. Und dies gehört nicht der Vergangenheit an. Die nationalsozialistische Konterrevolution, die in Deutschland von 1918-1933 begonnen hat, setzt sich gegenwärtig im erweiterten europäischen Maßstab fort.



 

* George Young, The New Germany, London und New York 1920
** Die Zahl der Dekrete, die in bezug auf den Artikel 48, Absatz 2, durch die Reichsregierung während der ersten fünf Jahre der Republik erlassen worden waren, belief sich auf 135. Dazu kommen noch die Dekrete nach Artikel 48, die von den Regierungen der Länder zur selben Zeit erlassen wurden, die ungezählten Notstandsmaßnahmen militärischer und ziviler Stellen vor dem August 1919 und die 110 Dekrete, die auf Grund der „Ermächtigungsgesetze“ vom Oktober und Dezember 1923 erlassen worden sind.
*** Die relative Zahl von Notverordnungen nach Artikel 48, die entgegen der normalen parlamentarischen Gesetzgebung erlassen wurden, stieg von 5:95 im Jahre 1930 auf 42:35 im Jahre 1931 und 59:5 im Jahre 1932.



   KARL KORSCH (1886-1961) wird neben Antonio Gramsci und Georg Lukacz als einer der führenden marxistischen Theoretiker angesehen. Er war Abgeordneter, Lehrer und Publizist; wegen seiner fundierten Kritik am orthodoxen Kommunismus als „Revisionist“ verschrien wurde er 1926 aus der KPD ausgeschlossen, emigrierte vor der Machtübernahme Hitlers in die USA, wo er u. a. auf Bertolt Brecht traf, der ein großer Bewunderer von ihm war.
   Der Beitrag „Das Vorspiel zu Hitler“ ist eine Rede, die Korsch im Mai 1940 am Institute of German Studies in New York City gehalten hat. Die gedruckte Version des heute in Deutschland nicht mehr veröffentlichten Autors in LET|S|WORK 08 ist gekürzt.